Ab ins Wasser mit Loti - Wie bringe ich meinem Kind das Schwimme
Die BRK Wasserwacht Glonn-Kastensee gibt Tipps & Tricks zum Schwimmenlernen für Eltern. Der Kurs besteht aus einem digitalen Infoabend und 3 Unterrichtseinheiten im Hallenbad Glonn bei denen die Kinder zusammen mit einem Elternteil spielerisch mit dem Element Wasser vertraut gemacht werden.
Voraussetzung: Alter des Kindes ab 4 Jahren, begleitendes Elternteil muss sicher (!) schwimmen können
Die Schwimmfähigkeit unserer Kinder hat in der letzten Zeit abgenommen. Die Schließung von vielen Bädern und die langen Wartelisten bei den Schwimmkursen – auch bedingt durch die Pandemie - wirken sich negativ auf diese Entwicklung aus. Die Wasserwacht-Bayern führt durch ihr Präventionsangebot „Ab ins Wasser mit Loti“ kindgerecht an das Thema Schwimmfähigkeit heran und begleitet die Kinder somit auf ihrem Weg zu sicheren Schwimmern. Das Konzept legt den ersten Grundstein auf dem Weg zum Schwimmen lernen.
Die BRK Wasserwacht Glonn-Kastensee gibt Tipps & Tricks zum Schwimmenlernen für Eltern. Der Kurs besteht aus einem digitalen Infoabend und 3 Unterrichtseinheiten im Hallenbad Glonn bei denen die Kinder zusammen mit einem Elternteil spielerisch mit dem Element Wasser vertraut gemacht werden.
Voraussetzung: Alter des Kindes ab 4 Jahren, begleitendes Elternteil muss sicher (!) schwimmen können
Die Schwimmfähigkeit unserer Kinder hat in der letzten Zeit abgenommen. Die Schließung von vielen Bädern und die langen Wartelisten bei den Schwimmkursen – auch bedingt durch die Pandemie - wirken sich negativ auf diese Entwicklung aus. Die Wasserwacht-Bayern führt durch ihr Präventionsangebot „Ab ins Wasser mit Loti“ kindgerecht an das Thema Schwimmfähigkeit heran und begleitet die Kinder somit auf ihrem Weg zu sicheren Schwimmern. Das Konzept legt den ersten Grundstein auf dem Weg zum Schwimmen lernen.
Kluge S am 02.05.22
VERSCHOBEN Mitgliederversammlung mit Wahl am 27.02.21
Liebe Mitglieder der Wasserwacht Ortsgruppe Glonn-Kastensee, aufgrund der andauernden epidemischen Lage hat der BRK Kreisverband Ebersberg beschlossen alle anstehenden Wahlen vorerst auf den Sommer 2021 zu verschieben. Somit wird auch unsere Mitgliederversammlung mit Wahl am 27.2.21 um 12 Uhr nicht stattfinden und wird hiermit verschoben. Sobald ein Ersatztermin festgelegt werden kann, werden wir euch entsprechend informieren. Alle bisher eingegangenen Wahlvorschläge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur Wahl in ihrem Amt. Wir hoffen euch bald bei einem Ersatztermin zur Mitgliederversammlung begrüßen zu können und wünschen euch bis dahin Gesundheit und alle Gute. Euer Wahlvorbereitungsausschuss Sonja, Birgit und Karl
klugem am 01.02.21
Mitgliederversammlung mit Wahl am 27.02.21
Liebe Mitglieder der Wasserwacht Glonn-Kastensee,
hiermit laden wir Euch recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung mit Wahl am Samstag, 27. Februar 2021 um 12 Uhr in unser Vereinsheim in Glonn ein.
Um den geltenden Bestimmungen im Rahmen der Covid19-Pandemie gerecht zu werden, steht auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung ausschließlich die Wahl 2021. In der Versammlung wird der Wahlausschuss gewählt und die Wahl durchgeführt, falls alle geltenden Abstandsregelungen etc. eingehalten werden können.
Sollte die Einhaltung der geltenden Regeln nicht anders möglich sein, haben alle wahlberechtigten Mitglieder die Möglichkeit im Anschluss von 12:15 – 18:15 Uhr ihre Stimme einzeln in unserem Vereinsheim in einer Urne abzugeben.
Wichtig! Für dieses „besondere Wahlverfahren“ sind vorab alle Wahlvorschläge schriftlich abzugeben. Weitere Infos hierzu findet ihr im Anhang. Bitte nutzt die Möglichkeit Wahlvorschläge einzureichen.
Achtung Ausnahme Jugendwahl:
Diese findet, auf Grund der bekanntermaßen geringen Teilnehmerzahlen, am Samstag, 27. Februar 2021 um 12:15 Uhr auf dem Parkplatz des Vereinsheim mit genügend Abstand und Maske statt! Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
Wahlausschreibung (exkl. Jugendwahl) inkl. Infos zur Einreichung der Wahlvorschläge
Muster Wahlvorschlag
Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Kandidaten
Wahlausschreibung für die Jugendwahl
Informationen bzgl. der Covid-19-Lage und warum wir die Wahl so durchführen müssen:
Da derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Covid-19-Infektionslage regional entwickelt und welche rechtlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Wahl bestehen, gelten folgenden Hinweise:
Die Wahlen sind auf jeden Fall durchzuführen und können nicht verschoben werden! Kein Organ oder Gremium des BRK kann an dieser Situation etwas für die aktuell anstehenden Wahlen ändern; die Landesversammlung tagt i.Ü. erst wieder im Herbst 2021.
Die Satzung und Wahlordnung lassen weder Wahlen über das Internet noch Briefwahlen zu. Diese Durchführungsarten sind somit keine Optionen.
Falls in der Mitgliederversammlung mehr Personen, als zu diesem Zeitpunkt zulässig, anwesend sind, muss die Wahl in einem „besonderen Wahlverfahren“ durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ein Wahlverfahren, welches sozusagen als „Notfall-Verfahren“ nur für den Einzelfall vorgesehen ist und nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein reguläres Wahlverfahren während der Mitgliederversammlung deshalb nicht möglich ist, weil auf Grund der Hygienemaßnahmen nicht alle Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen können. Das besondere Wahlverfahren findet bei uns direkt im Anschluss an die Wahl des Wahlausschusses statt. Bei diesem Verfahren dürfen die stimmberechtigten Mitglieder nur einzeln ihre Stimmen abgeben.
Wir würden uns freuen, wenn trotz der besonderen Situation möglichst viele stimmberechtigte Mitglieder Wahlvorschläge einreichen, sowie zur Wahl erscheinen, damit wir auch in Zukunft eine engagierte Ortsgruppenleitung stellen können.